Dieses Video wurde für den Tag der offenen Tür der freiwilligen Feuerwehr Maisach erstellt. Er veranschaulicht wie wichtig die Bildung der Rettungsgasse für Einsatzkräfte ist und welche Fehler vermieden werden sollten.
Entstanden ist das Video am 13.06.2013 auf der A8 in Richtung München.
Ein neuer Werbespot des Bayerischen Innenministeriums will für die rechtzeitige Bildung einer Rettungsgasse sensibilisieren. Kinder aus Niederbayern erklären, wie kinderleicht das ist: „Eins links – zwei rechts“. Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse und muss frei bleiben.
Denken Sie daran: Rettungsgasse hilft Leben retten!
"Bei Stau IMMER Rettungsgasse" - veröffentlicht von NonstopNewsChannel - Helfen Sie, Leben zu retten und ermöglichen Sie Rettern ein schnelles Durchkommen zum Einsatzort. Laut Straßenverkehrsordnung (§11, Abs. 2 StvO) sind alle Verkehrsteilnehmer auf zweispurigen Außerortsstraßen und Autobahnen bereits bei einer Staubildung verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden: "Stockt der Verkehr (...) müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen (...) zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden." Wichtig: Diese Gasse ist SOFORT bei einer Staubildung einzurichten und nicht erst, wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen nähern. Bitte lassen Sie die Gasse auch immer offen, wenn Rettungsfahrzeuge bereits passiert sind. Je schneller die Helfer zum Einsatzort durchkommen, desto schneller können Leben gerettet werden. Helfen Sie mit! ("Bei Stau IMMER Rettungsgasse")