Wenn die Feuerwehr auf einen Einsatz alarmiert wird, befinden sich die Einsatzkräfte in der Regel nicht schon im Gerätehaus - wie es bei der Berufsfeuerwehr der Fall ist - sondern müssen von ihrem Arbeitsplatz oder Zuhause erst zum Gerätehaus "anrücken" um von dort "auszurücken". Dabei fahren die Feuerwehrangehörigen also den "ersten" Teil der Einsatzfahrt also im Privat PKW und haben nicht die Möglichkeit sich durch Blaulicht und Martinshorn sogenannte "Wegerechte" (laut StVO) in Anspruch zu nehmen. Allerdings haben Einsatzkräfte auch auf der Anfahrt mit dem Privat-PKW sogenannte "Sonderrechte" die es ihnen erlauben, die gültige Geschwindigkeitsbeschränkung leicht zu überschreiten, solange dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
In der Praxis ist es allerdings schwierig bei normalem Verkehr zügig zum Gerätehaus zu kommen, da für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist, dass es sich bei diesem Fahrzeug um einen Feuerwehrdienstleistenden handelt, der auf dem Weg zu einem Einsatz ist. Daher nutzen viele Kameraden und Kameradinnen einen sogenannten Dachaufsetzer:
Dieser kann durch eine magnetische Platte auf dem Fahrzeugdach befestigt werden. Durch diesen Dachaufsetzer werden dem Fahrer des PKWs allerdings keine zusätzlichen Sonderrechte ermöglicht. Es geht lediglich darum, andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass hier eine Anfahrt zum Gerätehaus stattfindet und andere Verkehrsteilnehmer eventuell Rücksicht nehmen.
Sollte ein PKW mit Dachaufsetzer hinter Ihnen fahren, geben Sie ihm - soweit es die Vekehrslage gefahrlos erlaubt - die Möglichkeit Sie zu überholen oder machen Sie ihm den Weg frei. So ermöglichen Sie es uns, schneller Auszurücken und an unserem Einsatzort anzukommen.
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